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Vorsicht bei Samples und Beats

BGH muss neu über die Verwendung von Samples entscheiden...

Sample2Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Samples nicht erlaubt, wie aktuell viele Überschriften von Presseberichten suggerieren. 1997 wurde aus dem Titel „Metall auf Metall“ von Kraftwerk ein Sample in der Länge von 2 Sekunden aus der Originalaufnahme kopiert und für ein neues Werk "Nur mir", gesungen von Sabrina Setlur, verwendet. In vielen, diese Sache betreffenden Gerichtsverfahren, wurde grundsätzlich eine ungenehmigte Nutzung des Samples untersagt. Daraufhin wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, in der man sich u.a. auf das Grundgesetz der Kunstfreiheit beruft.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil dieser Verfassungsbeschwerde lediglich Statt gegeben, die früheren Urteile aufgehoben und hierzu eine ausführliche Erklärung abgegeben. Nun soll der BGH unter Berücksichtigung der neuen Aspekte noch einmal ein neues Urteil fällen.



Der VDM ist der Meinung, dass man das ungenehmigte Kopieren eines Samples und die wirtschaftliche Vermarktung eines Songs mit diesem Sample nicht erlauben kann und sollte. Zu berücksichtigen ist, dass die Musikaufnahme als Eigentum der Tonträgerhersteller oder Produzenten auch in kleinen Teilen ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor der Musikindustrie darstellen, zumal sich der Tonträgermarkt gewandelt hat. Immer mehr Künstler steigen über den VDMplus erfolgreich in die Selbstvermarktung ein, gründen selber ein Musik-Label und sichern sich die Produktionsrechte an Ihren Werken. Mit der kostenlosen Nutzung von Samples aus Aufnahmen aufstrebender Indies würde diesen ein nicht unerheblicher, finanzieller Nachteil entstehen.

Die Lizenzierung von Samples und Beats ist in der Musikbranche schon lange üblich. Dienstleister zur einfachen Lizenzierung von Samples gibt es schon lange und durch die moderne Fingerprint-Technologie für Soundfiles ist es auch möglich kleinste Samples aus einem Mix zu filtern und sogar automatisiert abzurechnen.

Es wird nun versucht die Kunstfreiheit über das Eigentumsrecht zu stellen. Es stellt sich aber vielleicht im Bereich von so kleinen Samples der Musik die Frage: wie viel Kunst steckt in einem Minisoundstückchen oder ist es nicht ein reines Wunder der Technik. Die Auswirkungen auf andere Bereiche wären kaum abzuschätzen. Wir möchten jedenfalls nicht in der Haut von Richtern stecken, die bei einem Urteil zugunsten der Kunstfreiheit in sicherlich unzähligen Verfahren über kleine Samples nicht nur in der Musik sondern auch beim Film individuell entscheiden müssten.

Kommentar: Udo Starkens (Generalmanager VDMplus.de)

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