Die GEMA hat auf ihrer Mitgliederversammlung 2026 eine grundlegende Neuausrichtung ihrer kulturellen Förderung beschlossen. Mit einer deutlichen Zweidrittel-Mehrheit stimmten die Mitglieder dem Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand zu. Ziel ist es, die bisherige Trennung der Förderung in die Bereiche E-Musik und U-Musik zu öffnen und schrittweise in eine genreübergreifende Kulturförderung zu überführen.
Die Entscheidung betrifft einen wichtigen Bereich der GEMA-Arbeit, denn die kulturelle Förderung unterstützt musikalisches Schaffen jenseits rein marktwirtschaftlicher Kriterien. Nach der neuen Ausrichtung sollen künftig besonderes Repertoire, künstlerische Entwicklung, Innovation und Nachwuchs stärker in den Mittelpunkt rücken. Damit reagiert die GEMA auf Entwicklungen, die viele Musikschaffende unmittelbar betreffen: niedrige Einnahmen im Streaming, die zunehmende Bedeutung internationaler Märkte, technologische Umbrüche und die Veränderungen durch Künstliche Intelligenz.
Die Reform wurde im Vorfeld der Mitgliederversammlung kontrovers diskutiert. Das zeigt, dass die Kulturförderung für viele GEMA-Mitglieder eine hohe Bedeutung hat. Eine neue Förderstruktur kann Chancen eröffnen, wirft aber auch Fragen zur künftigen Verteilung, zu Auswahlkriterien und zu den konkreten Förderwegen auf. Der Beschluss selbst legt zunächst die Richtung fest. Die genaue Ausgestaltung der neuen GEMA Kulturförderung soll nun weiter ausgearbeitet werden.
Besonders relevant ist die geplante Öffnung der bisherigen E-/U-Trennung. Bisher wurden musikalische Bereiche in der Kulturförderung stärker nach traditionellen Kategorien unterschieden. Künftig soll die Förderung genreübergreifend gedacht werden. Damit könnten auch Musikformen stärker berücksichtigt werden, die sich nicht eindeutig klassischen Kategorien zuordnen lassen oder in denen kultureller Anspruch, Innovation und Marktrealität eng miteinander verbunden sind. Dazu können unter anderem Pop, Rock, Jazz, elektronische Musik, Hip-Hop, Filmmusik, experimentelle Musik oder genreübergreifende Produktionen zählen.
Der Übergang zur neuen Förderlandschaft soll nach Angaben der GEMA schrittweise bis 2030 erfolgen. Für Musikschaffende ist deshalb vor allem wichtig, die weitere Entwicklung zu beobachten. Entscheidend werden die künftigen Förderrichtlinien, Antragsmöglichkeiten, Bewertungskriterien und konkreten Förderinstrumente sein. Erst daraus wird sich ergeben, welche praktischen Auswirkungen die neue Kulturförderung für einzelne Musikbereiche und Projekte haben kann.
Die Neuausrichtung zeigt zugleich, dass sich die Rahmenbedingungen für musikalisches Schaffen deutlich verändern. Kulturförderung soll künftig nicht nur bestehende Strukturen erhalten, sondern auch künstlerische Vielfalt, Nachwuchs und besonderes Repertoire unter neuen Marktbedingungen stärken. Für GEMA-Mitglieder und Musikschaffende insgesamt bleibt die Umsetzung daher ein wichtiges Thema der kommenden Jahre.