Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Tarif der GEMA für das Vervielfältigungsrecht. Mit dem Tarif VR-TM-H Kategorie 1 wurden die bisherigen, zum Teil komplizierten Einzelregelungen für CDs, Vinyl, Kassetten oder Musikvideos vereinheitlicht.
Für Musikschaffende, Labels und Produzenten bringt dies eine Vereinfachung bei der Abwicklung der notwendigen Lizenzen.
Wer Tonträger veröffentlicht, benötigt die entsprechenden Nutzungsrechte – sofern Urheber von der GEMA vertreten werden, ist die Lizenzierung verpflichtend. Auch wenn ausschließlich gemeinfreie Werke genutzt werden, muss eine Anmeldung erfolgen, da die GEMA eine obligatorische Kontrolle vornimmt.
Wichtige Neuerungen
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Einheitliche Struktur für alle Produktarten (pro EAN/UPC).
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Mindestlizenz pro Produkt von 0,62 EUR zzgl. MwSt.
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Wegfall der Unterscheidung zwischen Single, Maxi oder Album.
Diese Anpassung sorgt für mehr Übersichtlichkeit, hat aber auch wirtschaftliche Folgen: Kürzere Formate wie Singles werden weniger attraktiv, da sie denselben Regelungen wie Alben unterliegen.
Warum das für Musikschaffende wichtig ist
Der neue Tarif erleichtert die Lizenzierung, verlangt aber eine genauere Kalkulation der Produktionskosten. Wer plant, Tonträger zu veröffentlichen, sollte die Auswirkungen der neuen Struktur auf sein Geschäftsmodell prüfen.
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