Symbolfoto für die Aktivrente - Foto: stock.adobe.com von Studio Romantic
Symbolfoto für die Aktivrente - Foto: stock.adobe.com von Studio Romantic

Zum Jahresbeginn 2026 soll in Deutschland die sogenannte Aktivrente eingeführt werden. Sie erlaubt Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, steuerfrei bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuzuverdienen – allerdings nur aus nichtselbstständiger Beschäftigung. Damit sollen ältere Arbeitnehmer motiviert werden, länger im Berufsleben aktiv zu bleiben

Was auf den ersten Blick nach einer guten Maßnahme aussieht, stößt in der Musikbranche auf deutliche Kritik:

Mehrere Berufsverbände – darunter PRO MUSIK, die Deutsche Jazzunion, der Verband unabhängiger Musikunternehmer (VUT), unisono und FREO – sehen in der geplanten Regelung eine klare Benachteiligung selbstständig tätiger Musikschaffender. Der VDMplus schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an und fordert eine faire Gleichstellung aller Erwerbsformen.

Selbstständige Musiker bleiben außen vor

Nach aktuellem Gesetzesentwurf profitieren nur Angestellte von der neuen Steuererleichterung. Wer als freiberuflicher Musiker, Produzent, Komponist, Lehrer oder Veranstalter tätig ist, geht leer aus – auch wenn er über die Künstlersozialkasse renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist.

Die Begründung des Gesetzgebers, Selbstständige benötigten keine Anreize zur Weiterarbeit, wird von den Verbänden als fachlich unhaltbar und sozial ungerecht bezeichnet. Viele Musikschaffende im Rentenalter bleiben aus finanziellen Gründen oder aus künstlerischer Berufung aktiv. Sie leisten damit einen wichtigen kulturellen Beitrag, der der Gesellschaft zugutekommt – und sollten steuerlich nicht schlechtergestellt werden als Angestellte.

Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Musikverbände weisen darauf hin, dass der geplante Ausschluss gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) verstößt. Selbstständige erwirtschaften ihr Einkommen durch eigene Leistung – ob im Unterricht, auf der Bühne, im Studio oder im Management. Ihre Arbeit unterscheidet sich im Engagement, in der Verantwortung und in der Wertschöpfung nicht grundsätzlich von der eines angestellten Musikers.

Gerade weil viele selbstständige Musikschaffende ohnehin mit schwankenden und oft geringen Einkommen konfrontiert sind, würde der Ausschluss von der Aktivrente ihre Situation im Alter zusätzlich verschlechtern.

VDMplus fordert Korrektur des Gesetzes

Der VDMplus unterstützt deshalb die Forderung nach einer nachträglichen Anpassung des Gesetzesentwurfs. Die Aktivrente müsse auch für selbstständige Erwerbstätige gelten. Eine steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Erwerbstätigen im Rentenalter sei zwingend erforderlich, um die kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Stabilität in der Musikbranche zu sichern.

Die Verbände appellieren gemeinsam an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zu überarbeiten – damit Musikschaffende, unabhängig von ihrer Erwerbsform, die gleiche Wertschätzung und Unterstützung erfahren.

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