VDMplus-Sammelordner
Mit Musik Geld verdienen (das Original mit über 2500 Seiten)
Jetzt als Download erhältlich!
Wer professionell in der Musikbranche arbeitet, verzichtet als VDMplus-Mitglied nicht auf die vertraulichen, hochbrisanten Sammelordner mit Hintergrundwissen und Hinweisen auf Tipps und Tricks. Niemand wird Ihnen etwas vormachen können, um die Zusammenhänge im Musicbusiness zu beherrschen.
In acht vertraulichen VDMplus-Sammelordnern zum Thema "Mit Musik Geld verdienen" (das Original) finden Mitglieder alle wichtigen Themen der Musikbranche: Lehrmaterial, Verträge, wertvolle Tipps, VDM-Vorzugsleistungen, Preisvorteile, Kooperationen und Themen zu Komponisten, Bearbeiter, Textdichter, Musikverlag, Produzent, Tonträgerhersteller, Manager, Berater, Vermittler, Musiker, Musik-Studio und Auftrittskünstler. Der richtige Verkauf von Musik, Pressearbeit, Fernseh- und Hörfunkpromotion, technische Hinweise, Computer Tipps, Kontakte, GEMA-, GVL-Erklärungen und Verteilungen, das gesamte Urheberrecht, wichtige Urteile, Formulare, allgemeine Rechtsinformationen und Büro-Praxis für Musikschaffende.
Das Sammelwerk enthält ein Branchen- und Rechts-ABC, das aktuelle Lehrmaterial sowie weitere ausführliche rechtliche Informationen für Musikschaffende. Der vertrauliche VDM-Sammelordner wird während der Mitgliedschaft ständig kostenlos ergänzt. Vom Notenverkauf bis zum Format-Radio ist alles genau erklärt. Sie erfahren wie man richtig Texte für Musik schreibt, wie man ein Label gründet und damit arbeitet, wie man als Verlag mit Lizenzen handelt, wie man Musikrechte einholt oder vergibt, welche Verträge Sie in der Musikbranche brauchen, warum das Internet die Zukunft bestimmt oder wie man legal selber 6000 CDs an einem Tag herstellt.
Hunderte Themen mit Stichwortregister und regelmäßig aktualisiertem Wissen aus der Musikbranche. Die Sammelordner sind der Umwelt zuliebe nur noch digital zum Download über das VDMplus Mitgliederzentrum erhältlich. Für Berechtigte des Verbandes Deutscher Musikschaffender (VDMplus) sind sie im VDM-Beitrag enthalten (s. Bedingungen).