Das neue Verpackungsgesetz 2019
Auch Künstler, Plattenfirmen und Musikverlage sind betroffen
Jeder kennt das duale System unter dem grünen Punkt. Um Wertstoffe zu Recyceln wurde 1991 die Verpackungsverordnung ins Leben gerufen.
Damit verpflichtete sich die Wirtschaft in Verkehr gebrachte Verpackungen einer Verwertung zuzuführen. Diese Verordnung wurde nun von einem Gesetz abgelöst. Im Prinzip hat sich nicht viel geändert aber die Änderung von einer Verordnung zu einem Gesetz bedeutet in der Regel, dass die Kontrollen verstärkt werden. Und so sieht es auch in diesem Falle aus. Mit diesem Gesetz soll zudem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle sichergestellt werden.
Trotz der schwammigen Formulierung in diesem Gesetz ist eines klar. So gut wie jeder, der an den Endkunden etwas verschickt, fällt unter das Verpackungsgesetz, denn das Verpackungsmaterial ist laut Verpackungsgesetz meldepflichtig, wenn es zum Verbleib beim Endkunden gedacht ist - er es also weg wirft. Das dient unserer Umwelt ist aber eine zusätzliche Belastung für kleine Unternehmen wie Label, Musikverlage und besonders für Künstler.
Der Verband Deutscher Musikschaffender berät seine Mitglieder ausführlich über die aktuelle Situation, Anmeldeprozeduren sowie über die Tarife der seriösen Entsorger.
Mitglieder finden einen sehr ausführlichen Bericht mit Tipps, Preisen und Entsorgern im Mitgliederzentrum des VDMplus (hier klicken).
Foto: © billionphotos